Häufig gestellte Fragen - Referenzarzt

Welche Patienten sind vom Referenzarzt-System betroffen?

Um einen Referenzarzt wählen zu können, muss der Patient die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Er muss zumindest eine Langzeiterkrankung haben, deren Schweregrad oder chronischer Verlauf eine verlängerte Behandlung sowie einen erheblichen Abstimmungsbedarf aufgrund der Beteiligung mehrerer Leistungserbringer erfordert.
  • Er muss bei der Agence Santé eine Austauschakte (DSP) haben.

Langzeiterkrankungen werden im Anhang 1 des Abkommens zwischen der CNS und der AMMD definiert. Es handelt sich um eine Liste mit 32 Langzeiterkrankungen, wie beispielsweise Multiple Sklerose, Alzheimer, Parkinson, Mukoviszidose usw.

Was ist ein Referenzarzt?

Der Referenzarzt kennt den Patienten am besten und ist für diesen bei gesundheitlichen Problemen erster Ansprechpartner. Er spielt eine zentrale Rolle bei der medizinischen Betreuung von Patienten, auf die das Referenzarzt-System abzielt (siehe Frage 1). Der Referenzarzt hat vor allen Dingen folgende Aufgaben:

  • Koordination der Versorgung und Sicherstellung einer optimalen medizinischen Betreuung;
  • gegebenenfalls die Weiterleitung seiner Patienten zu anderen Gesundheitsexperten (Fachärzte, Krankengymnasten usw.);
  • Verwaltung der Krankenakte und Zusammenführung aller Informationen zur Versorgung und zum Gesundheitszustand seiner Patienten (Untersuchungsergebnisse, Diagnosen, Behandlungen usw.);
  • regelmäßige Nachverfolgung des Inhalts der Austauschakte (DSP).

Diese Aufgaben sind im Art. 19bis des Sozialversicherungsgesetzes definiert.

Was ist eine Austauschakte (DSP)?

Die Austauschakte (DSP), die von der Agence eSanté verwaltet und bereitgestellt wird, ist eine gesicherte elektronische Gesundheitsakte des Patienten zwischen den und für die Gesundheitsexperten, die ihn behandeln. Der Patient kann seine Austauschakte, die ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird, unmittelbar kontrollieren. Der Zugriff auf die Austauschakte ist allein dem Patienten und den in Luxemburg zugelassenen Experten, die ihn betreuen, vorbehalten. Letzteren gewährt der Patient das Zugriffsrecht.

Das Hauptziel der Akte besteht darin, den Austausch zwischen Gesundheitsakteuren zu erleichtern und so eine besser abgestimmte Betreuung des Patienten durch eine Zentralisierung aller wichtigen Informationen zu seinem Gesundheitszustand zu erlauben. So fasst die Austauschakte die zwecks einer optimalen Betreuung des Patienten erforderlichen relevanten Gesundheitsdaten zusammen, vor allen Dingen die Ergebnisse radiologischer und/oder biologischer Untersuchungen, die Sprechstunden- und Krankenhausberichte, die Verschreibungen usw.

Die Austauschakte ist ein gemeinsames Instrument von Gesundheitsexperten und steht dem Patienten zur Verfügung.

Um einen hohen Sicherheitsgrad und den Schutz der Daten zu garantieren, hat die Agence eSanté strengste Maßnahmen zur technischen Sicherheit vorgesehen.

In Abstimmung mit der CNPD wurde die Austauschakte seit Juni 2015 in einer Pilotphase mit Patienten eingesetzt, die einen Referenzarzt angegeben hatten. Seit Ende September 2015 kann die Agence eSanté die Austauschakte auch Personen ohne Referenzarzt vorschlagen, wenn ein freiwilliger Eröffnungsantrag gestellt wird. Nach der Validierung des Pilotprojekts ist der Einsatz der Austauschakte für alle Patienten vorgesehen. Die großherzogliche Verordnung mit der Anwendung von Artikel 60b und 60c des Sozialversicherungsgesetzes soll Anfang 2017 in Kraft treten.

Ausführlichere Angaben finden Sie in den Informationen und den Dokumenten auf der Website der Agence eSanté (www.esante.lu), darunter auch die Broschüre „Le Dossier de Soins Partagé (DSP) - Découvrez l’essentiel sur votre dossier de santé électronique, personnel et sécurisé“.

Muss der Patient unbedingt einen Referenzarzt haben?

Nein, es besteht keine Verpflichtung. Der Patient kann auch weiterhin seinen Haus- oder Facharzt konsultieren, ohne eine Erklärung unterschreiben zu müssen.

Welche Vorteile bietet ein Referenzarzt?

Der Referenzarzt trägt dazu bei, die Qualität der Versorgung des Patienten und die Leistung des Gesundheitssystems insgesamt zu verbessern.

Er begleitet den Patienten durch das System der Gesundheitsversorgung und ermöglicht damit insbesondere:

  • Wechselwirkungen zwischen Medikamenten oder eine doppelte Verschreibung zu vermeiden und so den Medikamenteneinsatz zu optimieren;
  • überflüssige Sprechstunden zu vermeiden;
  • die durchzuführenden Untersuchungen und/oder Analysen zu beschränken.

Indem er sich für eine dauerhafte Beziehung zum Patienten engagiert, trägt der Referenzarzt dazu bei:

  • seine Rolle als Vertrauensarzt zu festigen;
  • die Gesundheit und die Sicherheit des Patienten zu fördern;
  • den Patienten als dessen bevorzugter Berater durch das System der Gesundheitsversorgung zu führen;
  • dem Patienten im Fall von komplexen oder langwierigen Gesundheitsproblemen dauerhaft eine individuelle Begleitung zu bieten.
Wer kann Referenzarzt sein?

Der Arzt, an den sich der Patient wendet, kann die Aufgaben des Referenzarztes nur übernehmen, wenn:

·         er eine medizinische Grundversorgung mit einem allgemeinen Ansatz und außerhalb eines Krankenhauses anbietet, und

·         er Allgemeinmediziner oder Kinderarzt ist.

Muss der Patient von seinem Referenzarzt überwiesen werden, um einen anderen Arzt oder einen Facharzt zu konsultieren?

Nein. Der Patient kann einen Facharzt oder einen anderen Arzt seiner Wahl direkt konsultieren, ohne von seinem Referenzarzt überwiesen zu werden.

Welche Schritte sind erforderlich, um eine Beziehung Referenzarzt/Patient einzurichten?

1.      Das Formular „Referenzarzt-Erklärung“ muss ausgefüllt und unterzeichnet werden.

Die Referenzarzt-Erklärung bezeichnet das Dokument, das während einer Sprechstunde gemeinsam von Patient und Referenzarzt ausgefüllt wird und durch das der Patient dem Referenzarzt-System beitritt, dies laut der großherzoglichen Verordnung vom 15. November 2011, die die Modalitäten der Bestimmung, der erneuten Bestätigung, des Wechsels und der Vertretung bei Abwesenheit des Referenzarztes festlegt.

Um bei der CNS eingetragen zu werden, muss diese Erklärung der Mustervorlage entsprechen, die dem Abkommen zwischen der AMMD und der CNS beigefügt ist. (j’ajouterai le lien vers le doc)

Falls der Patient noch nicht volljährig ist oder unter Vormundschaft steht, muss sein gesetzlicher Vertreter oder die unterschriftsberechtigte Person das Formular unterzeichnen.

2.      Die CNS muss informiert werden.

Das ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Formular muss vom Referenzarzt an die „Abteilung Referenzarzt“ der CNS zurückgesandt werden.

Ausführlichere Details siehe : Erläuterung „Referenzarzt-Erklärung“

Welches sind die wichtigsten Dokumente und Instrumente in Verbindung mit dem Referenzarzt-System?

Die Referenzarzt-Erklärung

  • wird gemeinsam von Patient und Referenzarzt ausgefüllt,
  • wird von der CNS anerkannt, registriert und verwaltet,
  • ist für jeden Patienten einmalig,
  • löst nach der Anerkennung automatisch die Beziehung zwischen Patienten und Referenzarzt in der Austauschakte des Patienten aus.

Die Austauschakte

Die Austauschakte (DSP), die von der Agence eSanté verwaltet und bereitgestellt wird, ist eine gesicherte elektronische Gesundheitsakte des Patienten zwischen den und für die Gesundheitsexperten, die ihn behandeln. Der Patient kann seine Austauschakte, die ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird, unmittelbar kontrollieren. Der Zugriff auf die Austauschakte ist allein dem Patienten und den in Luxemburg zugelassenen Experten, die ihn betreuen, vorbehalten. Letzteren gewährt der Patient das Zugriffsrecht.

Der Hauptziel der Akte besteht darin, den Austausch zwischen Gesundheitsakteuren zu erleichtern und so eine besser abgestimmte Betreuung des Patienten durch eine Zentralisierung aller wichtigen Informationen zu seinem Gesundheitszustand zu erlauben. So fasst die Austauschakte die zwecks einer optimalen Betreuung des Patienten erforderlichen relevanten Gesundheitsdaten zusammen, vor allen Dingen die Ergebnisse radiologischer und/oder biologischer Untersuchungen, die Sprechstunden- und Krankenhausberichte, die Verschreibungen usw.

Die Austauschakte ist ein gemeinsames Instrument von Gesundheitsexperten und steht dem Patienten zur Verfügung.

Um einen hohen Sicherheitsgrad und den Schutz der Daten zu garantieren, hat die Agence eSanté strengste Maßnahmen zur technischen Sicherheit vorgesehen.

In Abstimmung mit der CNPD wurde die Austauschakte seit Juni 2015 in einer Pilotphase mit Patienten eingesetzt, die einen Referenzarzt angegeben hatten. Seit Ende September 2015 kann die Agence eSanté die Austauschakte auch Personen ohne Referenzarzt vorschlagen, wenn ein freiwilliger Eröffnungsantrag gestellt wird. Nach der Validierung des Pilotprojekts ist der Einsatz der Austauschakte für alle Patienten vorgesehen. Die großherzogliche Verordnung mit der Anwendung von Artikel 60b und 60c des Sozialversicherungsgesetzes soll Anfang 2017 in Kraft treten.
Ausführlichere Angaben finden sich in den Informationen und den Dokumenten auf der Website der Agence eSanté (www.esante.lu), darunter auch die Broschüre „Le Dossier de Soins Partagé (DSP) - Découvrez l’essentiel sur votre dossier de santé électronique, personnel et sécurisé“.

Die Leistungsübersicht

  • Übersicht der Leistungen, die von der Kranken-, Mutterschutz-, Unfall- und Pflegeversicherung in den letzten drei Jahren übernommen wurden, danach jedes Jahr zum Jahrestag Übersicht der Leistungen über ein Jahr.
  • wird von der CNS erstellt und ab dem Inkrafttreten der Referenzarzt-Beziehung jährlich und frühestens ab dem 01 Juli 2016 in die Austauschakte eingegeben.

Der Patienten-Kurzbericht

wird vom Referenzarzt erstellt und innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Referenzarzt-Beziehung (erster Tag des Monats welcher der Validierung der Referenzarzt Erklärung durch die CNS folgt) in der Austauschakte auf Basis der ihm zur Verfügung stehenden medizinischen Informationen

  • ergänzt: Krankenakte, Berichte und Protokolle der an der Betreuung des Patienten beteiligten Kollegen usw.,
  • wird zum Patienten kostenlos zur Verfügung gestellt, um die Kontinuität der Betreuung im Fall der Übernahme durch andere Ärzte sicherzustellen,
  • wird vom Referenzarzt bei jedem Kontakt mit dem Patienten aktualisiert, um jedes neue relevante klinische oder therapeutische Element, das in Verbindung mit dem Gesundheitszustand des Patienten steht und nützlich für die Abstimmung der Behandlungen zwischen den Gesundheitsexperten sein könnte, zu ergänzen.
Was ist eine Leistungsübersicht?

Ab Inkrafttreten der Referenzarzt-Beziehung und frühestens ab 01 Juli 2016 ergänzt die CNS die Austauschakte jährlich um eine Übersicht der Leistungen, die von der Kranken-, Mutterschafts-, Unfall- und Pflegeversicherung in den letzten drei Jahren übernommen wurden, danach jedes Jahr zum Jahrestag eine jährliche Übersicht der Leistungen.

Was ist ein Patienten-Kurzbericht?

Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Referenzarzt-Beziehung (erster Tag des Monats welcher der Validierung der Referenzarzt Erklärung durch die CNS folgt) ergänzt der Referenzarzt die Austauschakte um einen Patienten-Kurzbericht. Wenn der Patient es wünscht, erklärt ihm der Referenzarzt den Inhalt seines Patienten-Kurzberichts und stellt ihm kostenlos eine Kopie davon zur Verfügung.

Der Referenzarzt muss den Patienten-Kurzbericht in der Austauschakte bei jedem Kontakt mit dem Patienten aktualisieren. Er ergänzt dann den Patienten-Kurzbericht um jedes neue relevante klinische oder therapeutische Element, das in Verbindung mit dem Gesundheitszustand des Patienten steht und nützlich für die Abstimmung der Behandlungen zwischen den Gesundheitsexperten sein könnte.

Zu welchem Zeitpunkt tritt die Beziehung Referenzarzt/Patient in Kraft?

Die Beziehung tritt ab dem 1. Tag des Monats in Kraft, der der Anerkennung der Referenzarzt-Erklärung durch die CNS folgt.

Nach Erhalt der Referenzarzt-Erklärung prüft die CNS die Akte. Nach der Anerkennung generiert die CNS eine einmalige Nummer zur Referenzarzt-Erklärung, die sie dem Referenzarzt, dem Patienten und gegebenenfalls dem gesetzlichen Vertreter oder der unterschriftsberechtigten Person schriftlich mitteilt – zusammen mit dem Datum des Inkrafttretens der Referenzarzt-Erklärung. Die CNS informiert die Agence eSanté darüber, dass eine Referenzarzt-Beziehung besteht.

Beispiel: Eine am 10. November 2016 von der CNS anerkannte Erklärung tritt am 1. Dezember 2016 in Kraft.

Wie lange ist eine Referenzarzt-Erklärung gültig?

Die Beziehung mit dem Referenzarzt wird auf unbestimmte Zeit eingegangen. Die Erklärung bleibt daher so lange gültig, wie der Patient und der Referenzarzt sich einig sind, diese Beziehung Patient/Referenzarzt fortzusetzen.

Sollte einer der nachfolgenden Fälle eintreten, so ist der Patient nicht mehr an die Referenzarzt-Erklärung gebunden, und es steht ihm frei, einen neuen Referenzarzt zu wählen:

  • sein Referenzarzt verstirbt;
  • er hat die Referenzarzt-Erklärung widerrufen.
Welche Schritte sind notwendig, um die Beziehung Referenzarzt/Patient zu widerrufen?

Während der ersten 12 Monate kann der Widerruf nur in beiderseitigem Einverständnis zwischen dem Referenzarzt und seinem Patienten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten erfolgen.

Im Falle eines gemeinsamen Widerrufs füllen Referenzarzt und Patient das Formular „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung in beiderseitigem Einverständnis“ aus. Anschließend schickt der Referenzarzt das ordnungsgemäß ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Formular an die Abteilung Referenzarzt der CNS zurück.

Beispiel:

Eine am 10. März 2016 von der CNS erhaltene Erklärung, die im Laufe des März 2016 durch die CNS anerkannt wird, tritt zum 1. April 2016 in Kraft. Erhält die CNS am 5. Mai 2016 das am 3. Mai unterzeichnete Formular „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung in beiderseitigem Einverständnis“, so tritt der Widerruf zum 3. Juli 2016 in Kraft. Eine neue Referenzarzt-Erklärung kann dann von der CNS berücksichtigt werden.

Ab dem zweiten Jahr kann ein Widerruf durch den Referenzarzt oder den Patienten jederzeit und einseitig mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten erfolgen.

Falls der Referenzarzt sich zur Beendigung der Erklärung entscheidet, wird er das Formular „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung durch den Referenzarzt“ benutzen, das er an den Patienten und in Kopie an die CNS schickt.

Geht der Widerruf von dem Patienten aus, benutzt dieser das Formular „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung durch den Patienten“, das er an seinen Referenzarzt schickt. Der Arzt übermittelt eine Kopie des Schreibens an die CNS.

Der Referenzarzt muss dem Patienten ermöglichen, seinem neuen Referenzarzt alle nützlichen Daten mitzuteilen, um die Fortsetzung der Aufgabe des Referenzarztes zu gewährleisten.

Ausführlichere Informationen siehe Erläuterung „Widerruf der Referenzarzt-Erklärung“.

Wann kann der Patient einen neuen Referenzarzt wählen?

Nach Widerruf der früheren Referenzarzt-Erklärung kann der Patient einen neuen Referenzarzt benennen. Um der CNS seine neue Wahl (eines Referenzarztes) mitzuteilen, muss der Patient mit dem von ihm neu gewählten Referenzarzt das Formular „Referenzarzt-Erklärung“ ausfüllen.

Hinweis: Eine neue Erklärung kann (durch die CNS) erst nach Widerruf der alten Erklärung berücksichtigt werden. Sie kann erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist (2 Monate) in Kraft treten.

Der Referenzarzt muss dem Patienten ermöglichen, seinem neuen Referenzarzt alle nützlichen Daten mitzuteilen, um die Fortsetzung der Aufgabe des Referenzarztes zu gewährleisten.

Welche Tarifierung ist zurzeit gültig?

Mit der großherzoglichen Verordnung vom 27. November 2015 wurden die alten Sätze MR01 und MR02 abgeschafft und ein neuer Satz MR03 eingeführt:

MR03

Pauschale für die Koordination von Behandlungen im Fall von schweren oder chronischen Erkrankungen oder langfristigen Behandlungen und für die regelmäßige Nachverfolgung des Inhalts der Austauschakte des Patienten mit mindestens einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung, die als Langzeiterkrankung gilt und deren Schweregrad und/oder chronischer Verlauf eine verlängerte Behandlung sowie einen erheblichen Abstimmungsbedarf aufgrund der Beteiligung mehrerer Leistungserbringer erfordert.

1)      Die Berücksichtigung des Satzes MR03 ist den folgenden medizinischen Fachrichtungen vorbehalten: Allgemeinmediziner und Kinderarzt.

2)      Die erste Berücksichtigung des Satzes MR03 kann frühestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten einer Referenzarzt-Erklärung, wie sie durch Artikel 19bis des Sozialversicherungsgesetzes vorgesehen ist, erfolgen.

3)      Die Position MR03 kann für sechs Monate nur einmal abgerechnet werden.

4)      Die chronischen Erkrankungen, die als Langzeiterkrankungen gelten, sind in Artikel 20 der derzeitigen großherzoglichen Verordnung angeführt.

Diese Pauschale hat den Koeffizienten 24,71, der aktuelle Tarif ist hier einsehbar.

Die Abrechnung des neuen Satzes MR03 erfolgt daher halbjährlich und kann frühestens 6 Monate nach dem Inkrafttreten der Referenzarzt-Erklärung erfolgen. Die Abrechnung ist an die Vorlage einer „Bescheinigung zur Aktualisierung des Patienten-Kurzberichts durch den Patienten (Link)“ geknüpft. Der Referenzarzt übermittelt die Bescheinigung schnellstmöglich an die CNS. Diese Bescheinigung ist nicht mehr erforderlich, nachdem der Patienten-Bericht in die Austauschakte aufgenommen wurde.

Welches sind die schwerwiegenden chronischen Erkrankungen, die eine Berücksichtigung des Tarifs MR03 rechtfertigen?

Die Langzeiterkrankungen, die in Anhang 1 von Anhang V des Abkommens zwischen der CNS und der AMMD aufgeführt sind, können eine Berücksichtigung der Position MR03 begründen.

Wo kann man die Gesetzgebung und die verschiedenen Dokumente bezüglich des Referenzarztes finden?

Die Links zur Gesetzgebung und zu den verschiedenen Dokumenten bezüglich des Referenzarztes findet man hier.

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