Impfung

Kostenübernahme

Saisonale Grippe

Gemäß den Bestimmungen des zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Gesundheitskasse unterzeichneten Abkommens über die Einführung eines Grippeimpfprogramms für bestimmte Risikogruppen, werden die spezifischen Impfmittel gegen die saisonale Grippe (NICHT pandemische Grippe) unter folgenden Bedingungen von der Krankenversicherung übernommen: 

  • Die versicherte Person muss während des laufenden Jahres das Alter von 65 Jahren erreichen

oder

  • aus der Verschreibung muss hervorgehen, dass das Arzneimittel:
    • an eine schwangere Frau verabreicht wird
    • oder für eine der folgenden medizinischen Indikationen verabreicht wird:
      • chronische Lungenkrankheiten
      • chronische Herzkrankheiten
      • chronische Nierenkrankheiten
      • chronische Stoffwechselerkrankungen
      • angeborene Immundepressionen oder Immundepressionen infolge von Krankheit oder medizinischer Behandlung
      • Autoimmunkrankheiten
      • Hämoglobinopathien
      • neurologische oder neuromuskuläre Krankheiten mit erhöhtem Pneumopathierisiko durch Einatmen
      • Krankheiten, die eine chronische Behandlung mit Acetylsalicylsäure einer Person von unter 18 Jahren rechtfertigen.

Es können nur die Impfstoffe übernommen werden, die in der Positivliste unter dem Code ATCJ07BB02 eingetragen sind.

Rückerstattungssatz

Unter gewissen Bedingungen werden bestimmte Impfstoffe gegen die saisonale Grippe integral übernommen.

Pneumokokken

Zielpersonen

Ziel des Pneumokokken-Impfprogramms ist es, durch eine spezifische Impfung der Zielpopulation einer invasiven Pneumokokkeninfektion vorzubeugen und so das Risiko von Komplikationen, die insbesondere zu Morbidität und vorzeitiger Mortalität führen, zu minimieren.

Die Zielgruppen der Behandlung, die in der Vereinbarung auf der Grundlage der Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten ( Conseil supérieur des maladies infectieuses/CSMI) definiert sind, sind:

Gesunde Erwachsene:

  • Erwachsene ab 65 Jahren (bis einschließlich 85 Jahre).

Patienten mit besonderen Risiken:

  • Immunkompetente Personen mit einem erhöhten Risiko, eine Pneumokokkeninfektion zu entwickeln (Bevölkerung mit Komorbiditäten), d. h.:
    • Personen mit chronischen Lungenerkrankungen;
    • Raucher;
    • Personen mit einer chronischen Herzerkrankung;
    • Alkoholabhängige Personen mit oder ohne Zirrhose;
    • Personen mit chronischer Nierenerkrankung;
    • Personen mit einer Hirnhautlücke oder einem Cochlea-Implantat.
  • Personen mit geschwächtem Immunsystem
    • Kongenitales Fehlen einer Milz oder Splenektomie oder funktionelle Asplenie;
    • Sichelzellenanämie oder andere Hämoglobulinopathien;
    • Angeborene Immunschwäche;
    • Neoplasien;
    • Transplantation von Organen;
    • Infektion mit HIV;
    • Behandlung mit Immunsuppressiva.

Art der Impfung

Die Impfung bei Erwachsenen erfordert eine doppelte Injektion eines Konjugatimpfstoffs (Prevenar-13) und eines Polysaccharidimpfstoffs (Pneumovax-23) im Abstand von 8 Wochen.

Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft wird eine Auffrischung des Polysaccharidimpfstoffs Pneumovax-23 alle 5 Jahre empfohlen. Eine Auffrischung des konjugierten Impfstoffs Prevenar-13 ist nicht erforderlich.

Kostenübernahmesatz

Die Kosten für die Impfung werden für die Personen, für die der CMSI die Anwendung empfiehlt und die in der Vereinbarung definiert sind, vollständig übernommen.

Die Impfstoffe werden von den öffentlich zugänglichen Apotheken auf der Grundlage eines ärztlichen Rezepts abgegeben.

Human Papilloma Virus

Impfprogramm

Alle nützlichen Informationen über das Impfprogramm gegen das Human Papilloma Virus (HPV) finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums unter "Mehr dazu" weiter unten.

Zum letzten Mal aktualisiert am